Die Optimierung von Steuern im Rahmen des Gesetzes ist eine der Primäraufgaben eines jeden Steuerberaters. Die Zunft des steuerberatenden Berufes wird nicht zuletzt auch vom Gesetzgeber mit immer mehr themenfremden Aufgaben konfrontiert. Neben weiteren Kernaufgaben, etwa der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, tangieren auch immer neue steuerliche Randthemen das Aufgabengebiet des Berufsstandes. Aus dieser Entwicklung heraus gerät der generalistisch arbeitende Steuerberater immer mehr ins Hintertreffen. Es ist schlicht nicht möglich, alle neuen Themenbereiche neben den traditionellen Aufgabengebieten abzudecken. Darauf aufbauend spezialisieren sich immer mehr Berater auf einzelne Branchen (bspw. Hotel oder Automobilzulieferer) oder aber bestimmte Steuern (bspw. Umsatz- oder Grunderwerbsteuer).
Unsere Spezialisierung ist - "back to the roots" - die ertragsteuerliche, gestalterische Vermeidung im Rahmen des Unternehmensteuerrechtes. Wie der Bundesfinanzhof mehrfach bestätigte, ist es dem Steuerpflichtigen zulässig, die für ihn günstigste steuerliche Struktur zu wählen. Wer genau diese sucht, ist bei uns richtig.
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